Das Bestellerprinzip bei Immobilien: Mögliche Vor- und Nachteile Der eine gibt die Leistung in Auftrag, zahlen muss ein anderer. So sah es lange Zeit aus, wenn eine Wohnung zur Vermietung stand. Während der Vermieter den Makler engagierte, musste der Mieter für die Courtage aufkommen. Dem macht das Bestellerprinzip ein Ende. Ab dem 1. Juni 2015 heißt es: Wer den Makler …